Im ersten Schweizer Strafverfahren um den Verkauf von gewalttätigen Computerspielen hat die zuständige Richterin am Montag in Bern den angeklagten Leiter einer Mediamarkt-Filiale freigesprochen. Das fragliche Spiel sei weder grausam noch seien die Grausamkeiten eindringlich geschildert, urteilte die Richterin. Die gezeigten Grausamkeiten im Spiel «Stranglehold» würden auch die Menschenwürde nicht verletzen. Zwar sei das Spiel ein sogenanntes «Killergame», aber nicht ein verbotenes, lautete die Argumentation des erstinstanzlichen Gerichts.
Zum Prozess ist es gekommen, weil der Berner SP-Grossrat Roland Naef eine grundsätzlich motivierte Anzeige eingereicht hatte, die sich nicht primär gegen den Geschäftsführer gerichtet hatte, sondern beweisen sollte, dass der massgebende Artikel 135 im Strafgesetzbuch nach Ansicht von Naef zu wenig griffig ist. Auf politischer Ebene konnte er im Berner Kantonsparlament kürzlich einen kleinen Erfolg verbuchen: Der Kanton will sich mit einer Standesinitiative auf Bundesebene gegen Killerspiele einsetzen.
Montag
09.06.2008