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Mittwoch
21.11.2007

Weil das Filmförderungsprogramm der Europäischen Union unter dem Titel Media-Abkommen an die Bedingung geknüpft ist, dass die Schweiz ihre Werbeeinschränkungen teilweise aufgeben müsste, hat die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates die Vereinbarung an den Bundesrat zurückgewiesen. Die APK stimmte laut einer Information des Parlamentsdienstes vom Mittwoch oppositionslos dem Rückweisungsantrag zu. Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU nach Möglichkeiten zu suchen, welche den medienpolitischen Interessen der Schweiz mit ihren Werbeverboten für Alkohol, Politik und Religion besser Rechnung tragen.

Das neue Abkommen, das schweizerischen Film- und Fernsehschaffenden gleichberechtigten Zugang zu EU-Unterstützungsmassnahmen gewährt, wird provisorisch angewandt, um die Nahtlosigkeit der Förderprogramme sicherzustellen. Es muss vom Parlament genehmigt werden. Das Media-Abkommen enthält aber auch die EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen», die es ausländischen Sendern erlauben würde, ihre Schweizer Fenster gemäss dem Recht des Senderlandes zu bewerben. Dies würde aber dem neuen Radio- und Fernsehgesetz widersprechen.

Der Ständerat entscheidet am 6. Dezember über den Rückweisungsantrag. Die APK des Nationalrates, der am 10. Dezember über das Abkommen befindet, ist mit 10 zu 8 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, hat aber die Schlussabstimmung vertagt, weil der Ständerat Erstrat ist. - Siehe auch: Media-Abkommen Schweiz-EU: dafür, dagegen, dafür ... und Media-Abkommen mit der EU unter Dach