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Montag
23.01.2012

Am Freitag hat der MDR vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich mit seinem früheren Unterhaltungschef Udo Foht geschlossen und damit das Arbeitsverhältnis auf Basis der Kündigung endgültig zum 31. Dezember 2011 beendet.

Laut einer Pressemitteilung des Mitteldeutschen Rundfunks sah das Leipziger Arbeitsgericht die vom MDR vorgebrachten Gründe für die Kündigung als derart gravierend an, dass es die Beendigung der Beschäftigung trotz der sehr langen Betriebszugehörigkeit zum 31. Dezember 2011 für gerechtfertigt hielt. «Daher hatte das Gericht den beiden Parteien diese Lösung vorgeschlagen», schreibt der MDR.

«Der MDR sieht sich damit in seinem Standpunkt bestätigt.» Er hatte seinem früheren Unterhaltungschef Anfang September 2011 fristlos, hilfsweise mit einer tarifgemässen Auslauffrist zum 31. Dezember 2011 gekündigt.

Mögliche Schadensersatzforderungen des MDR an Foht würden von dem Vergleich unberührt bleiben. «Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen laufen unabhängig von der Beendigung des arbeitsrechtlichen Verfahrens weiter.»

Foht soll seine Position als Chef der Fernsehunterhaltung für private Zwecke missbraucht haben. Der Unterhaltungschef soll offizielles Geschäftsbriefpapier für private Zwecke genutzt und Dritte zu Zahlungen veranlasst haben. Damit hat Foht gegen die MDR-Regeln verstossen, dem Sender ist aber kein finanzieller Schaden entstanden.

Der MDR hat den Unterhaltungschef deshalb suspendiert und Strafanzeige gegen ihn eingereicht. Foht selber akzeptierte die fristlose Entlassung nicht.