Die Landesrundfunkanstalt MDR und ihr bisheriger Unterhaltungschef Udo Foht haben am Arbeitsgericht Leipzig keine Einigung erzielt. Laut der Nachrichtenagentur dapd ist ein arbeitsrechtlicher Gütetermin am Dienstag ergebnislos geblieben. Aus diesem Grund wurde nun ein erster Kammertermin auf Mitte Januar festgelegt.
Foht soll seine Position als Chef der Fernsehunterhaltung für private Zwecke missbraucht haben. Der Unterhaltungschef soll offizielles Geschäftsbriefpapier für private Zwecke genutzt und Dritte zu Zahlungen veranlasst haben. Damit hat Foht gegen die MDR-Regeln verstossen, dem Sender ist aber kein finanzieller Schaden entstanden.
Der MDR hat den Unterhaltungschef deshalb suspendiert und Strafanzeige gegen ihn eingereicht. Foht selber akzeptiert die fristlose Entlassung nicht.