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Donnerstag
22.06.2006

Die Karamell-Bonbons der Marke «Werther`s Echte» sehen aus wie andere und kommen deshalb nicht in den Genuss eines besonderen Schutzes. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Damit bestätigten die Oberrichter das Urteil des EU-Gerichts in erster Instanz. Der Berliner Süsswarenhersteller August Storck trat vor Gericht, weil das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zwei Markenanmeldungen für das Bonbon abgewiesen hat. Storck wollte die dreidimensionale Form seines hellbraunen Bonbons und gleichzeitig die bildliche Darstellung eines zusammengedrehten Bonbonpapiers schützen lassen.

In erster Instanz bestätigte das Gericht den Amtsentscheid und erklärte, die fragliche Bonbonform unterscheide sich nicht wesentlich von anderen handelsüblichen Süssigkeiten dieser Art. Das Unternehmen Storck sah Rechtsfehler im erstinstanzlichen Entscheid und rief den EuGH an. Dieser schloss sich nun aber dem gefällten Urteil an.