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Sonntag
14.12.2008

In Russland versuchte ein Geschäftsmann vergeblich, das international gebräuchliche Smiley-Zeichen markenrechtlich für sich schützen zu lassen. Das Patentamt in Moskau lehnte den Antrag ab und argumentierte, das bekannte Symbol könne nicht als Warenzeichen eingetragen werden, da es sich um ein allgemein gültiges Symbol handle, auf das ein Einzelner keinen Anspruch erheben könne.