Content:

Samstag
13.03.2004

Wenn Internet-Auktionshäuser von Markenverletzungen auf ihren Seiten erfahren, müssen sie entsprechende Angebote sofort sperren. Der deusche Bundesgerichtshof hiess eine Klage der Schweizer Uhrenfabrik Rolex gut, die gegen das Auktionshaus Ricardo.de geklagt hatte. Darauf waren gefälschte Rolex-Uhren angeboten und auch als solche gekennzeichnet worden.

Wie der IT-Mediendienst Heise.de am Freitag weiter schreibt, können Betreiber solcher Internetseiten laut dem Urteil auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Zwar sei es einem solchen Auktionshaus nicht zuzumuten, jedes Angebot auf Markenverletzung zu prüfen. Werde dem Haus aber eine Markenverletzung bekannt, müsse es nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren. Es müsse auch die Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren Markenverletzungen durch den externen Anbieter kommen kann. Ein Recht auf Schadenersatz hätten die Rolex-Hersteller allerdings nicht, da Ricardo.de selbst keine Markenverletzung begangen habe.