Der Mannesmann-Prozess geht am 20. Oktober vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in eine weitere Runde. Der 21. Oktober sei als zusätzlicher Verhandlungstag eingeplant, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Gegen den Freispruch der 6 Angeklagten vom Vorwurf der schweren Untreue durch das Landgericht Düsseldorf im Juli 2004 hatte die Anklage Revision eingelegt. Generalbundesanwalt Kay Nehm schloss sich der Revision wegen «sachlich-rechtlicher Einwände» an. Auf der Anklagebank in dem 6-monatigen Verfahren sassen unter anderen der Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und der frühere IG-Metall-Vorsitzende und Verwaltungsrat Klaus Zwickel.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die Übernahme von Mannesmann durch Vodafone Anfang 2000 genutzt zu haben, um sich selbst «Anerkennungsprämien» und Abfindungen in Höhe von fast 60 Mio. Euro zu verschaffen. Damit seien das Unternehmen und dessen Aktionäre geschädigt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb Haftstrafen von bis zu 3 Jahren gefordert. Die Abfindungsmillionen waren nach der Mannesmann-Übernahme durch den britischen Konkurrenten Vodafone geflossen.
Eine mündliche Verhandlung vor dem BGH über mehr als 1 Tag ist sehr ungewöhnlich. Denn das Revisionsgericht prüft keine neuen Beweise, sondern lediglich Verfahrensfehler. Die Ansetzung auf 2 Tage zeigt die Bedeutung, die der dritte Strafsenat dem Verfahren zumisst, und die Komplexität der Rechtsfragen. Daher wird erwartet, dass der Senat unter Vorsitz von Klaus Tolksdorf grundsätzlich klärt, wann legale Abfindungen bei Übernahmen von Unternehmen in strafbare Untreue abgleiten. Sollte der BGH das Urteil aufheben, müsste der Prozess vor einer anderen Wirtschafsstrafkammer des Düsseldorfer Landgerichts wiederholt werden.
Donnerstag
21.07.2005