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Montag
12.09.2005

Ein Kopenhagener Gericht hat am Montag der Malerin Louise Lego Andersen das Recht zugestanden, auch ihren zweiten Vornamen kommerziell zu verwenden. Damit siegte Andersen gegen den dänischen Bauklötzekonzern Lego. Die Firma hatte versucht, die Namensverwendung als Verletzung des Markennamens zu verbieten. Wie Lego selbst in einer Pressemitteilung bestätigte, kann die Künstlerin nun mit Segen des Gerichtes weiter ihre Bilder als L. Lego in ihrer Galerie Lego verkaufen. Auch seien ihre Internetadressen http://www.louiselego.dk und http://www.galleri-lego.dk keine Verletzung des Markennamens Lego. Gleichwohl dürfe sie den Namen Lego nicht mehr als «Meta-Tag» (Grunddaten im Internet) für Suchmaschinen benutzen. Der Name Lego wurde von der Familie der Malerin seit drei Generationen als Vor- oder auch zusätzlichen Nachnamen geführt und weitervererbt. Der Markenname Lego enstand erst 1934 als Abkürzung für das dänische «Leg godt!» («Spiel schön!»). Die Lego-Juristen «spielten noch» mit der Möglichkeit einer Berufungsklage, hiess es in der Konzernzentrale in Billund.