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Sonntag
05.05.2024

Marketing / PR

Die Beherbergungsabgaben sollen von 1,2 Millionen auf 2,5 Millionen Franken erhöht werden... (Bild © luzern.com)

Die Beherbergungsabgaben sollen von 1,2 Millionen auf 2,5 Millionen Franken erhöht werden... (Bild © luzern.com)

Der Kanton Luzern überarbeitet zurzeit sein Tourismusgesetz. Die Regierung will die Beherbergungsabgabe mehr als verdoppeln. Die Branche unterstützt den Vorschlag.

Heute beträgt die Beherbergungsabgabe 50 Rappen je Person und Logiernacht. Für die Umsetzung des neuen Tourismusleitbilds braucht der Kanton jedoch mehr Geld.

Im Vernehmlassungsentwurf vom Mai 2023 hat der Regierungsrat daher vorgeschlagen, die kantonale Beherbergungsabgabe von heute 50 auf neu 80 Rappen zu erhöhen. Die Mehrheit der Unternehmen wünscht sich «gar eine weitere Erhöhung auf bis zu 1,50 Franken, um die Umsetzung des Leitbilds wirkungsvoll anzugehen», heisst es in einem Bericht, den die Luzerner Kantonsregierung am Freitag online gestellt hat.

Neu schlägt der Regierungsrat daher eine Erhöhung auf 1.10 Franken vor, was mehr als einer Verdoppelung zum heutigen Stand entspricht. 

Aufs Jahr hochgerechnet kommen damit 1,3 Millionen Franken Mehreinnahmen fürs Luzerner Tourismus-Marketing zusammen. Dies zusätzlich zu den aktuellen Einnahmen von rund 1,2 Millionen Franken im Jahr.

«Diese sollen vollumfänglich in die Umsetzung der neuen Themen und Aufgaben des Tourismusleitbilds fliessen», schreibt der Regierungsrat in dem Bericht weiter.

Wohin das zusätzliche Geld im Einzelnen fliesst, sei gemeinsam mit den Tourismusorganisationen bei der Ausgestaltung der neuen Leistungsvereinbarungen festzulegen.

Kantonale und kommunale Beherbergungsabgaben zusammengerechnet, flössen in der Stadt Luzern damit neu 3.60 Franken zur Tourismusförderung. Im Schweizvergleich ist das im Mittelfeld. In Saas Fee sind es 7.00 Franken, in Gantrisch 1.70 Franken.

Im Kanton Luzern wird die Tourismusförderung über verschiedene kantonale und kommunale Abgaben finanziert, neben der Beherbergungsabgabe auch über die Bewilligungsabgaben im Gastgewerbe.