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Sonntag
06.03.2005

Justizminister Christoph Blochers Bundesamt für Justiz (BJ) geht gegen die möglicherweise illegalen Sporttip-Wetten der Sport-Toto-Gesellschaft vor. Es hat die Bundesanwaltschaft beauftragt, eine Klage gegen die Verantwortlichen der Sport-Toto-Gesellschaft ans Bundesgericht weiterzuziehen, wie BJ-Sprecher Folco Galli in einem Bericht der «SonntagsZeitung» bestätigt.

Mit Sporttip erwirtschaftet die Sport-Toto-Gesellschaft mit Sporttip rund 55 Millionen Franken Umsatz pro Jahr, mehr als 2 Drittel des Gesamtumsatzes von rund 85 Millionen. Doch nach Ansicht des BJ handelt es sich um eine so genannte Buchmacherwette, die in der Schweiz verboten ist und unter keiner Ausnahmeregel bewilligt werden darf. Diese Einschätzung hatte das BJ als Aufsichtsbehörde im Bereich Lotterien und Wetten den Kantonen im Sommer 2002 mitgeteilt. Trotzdem erteilten sämtliche Kantone die Durchführungsbewilligung. Sie stützten sich auf den Leitentscheid des Kantons Basel-Stadt - wo die Sport-Toto-Gesellschaft ihren Sitz hat und wo deren Präsident Jörg Schild als Regierungsrat gleich selber für die Bewilligung zuständig war.