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Freitag
21.03.2003

Die ARD möchte ihre eigenen Superstars: Der Sender plant die Casting-Show «Deutschlands Talente». Nun scheint aber bereits das Sendelogo zum ersten Stolperstein zu werden: Es sehe jenem von «Deutschland sucht den Superstar» von RTL zu ähnlich. Das Kölner Landgericht hat deshalb dem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender verboten, das geplante Sendelogo weiter zu verwenden. Damit bestätigten die Richter eine bereits Ende Januar ergangene einstweilige Verfügung. Das von der ARD verwendete Sendelogo weist laut Urteilsbegründung so starke Ähnlichkeiten mit dem RTL-Logo auf, dass die «Inspiration» durch das Logo des Privatsenders «nicht zu übersehen» ist. Das Urteil und die einstweilige Verfügung ergingen auf Betreiben von RTL.