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Dienstag
14.04.2009

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des europäischen Fussballverbandes UEFA gutgeheissen, der einen Lizenztarif für die öffentliche Ausstrahlung der Fussballspiele auf Grossbildschirmen (Public Viewing) angefochten hatte. Bei diesem Tarif ging es an der Euro 08 um Bildschirme mit einer Diagonale von mehr als drei Metern. Der Vertrag lief zwischen den Verwertungs- und Nutzergesellschaften, zwischen der SUISA als Verwerter und der GastroSuisse als Nutzer. Die UEFA wollte für die Public Viewings selber Lizenzen einfordern. Die lagen aber über denjenigen der SUISA und sorgten weit herum für böses Blut.

Im Juli 2008 kam vom Bundesverwaltungsgericht (BVG) eine Absage an die UEFA. Der Verband dürfe nicht Beschwerde führen, weil er auch nicht an den Verhandlungen bei der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und Schutzrechten teilnehmen durfte.

Die Lausanner Richter sprechen der UEFA das Beschwerderecht zu. Der neue Tarif tangiere nämlich die Interessen der UEFA, da das bisherige System verändert werde. Auch hätte die Schiedskommission die UEFA bei den Verhandlungen beiziehen sollen.

Das Bundesverwaltungsgericht muss nun prüfen, ob bei Public Viewings von Grossanlässen der Tarif der SUISA gerechtfertigt ist. Wenn nicht, könnte der Fussballverband eigene Lizenzen verkaufen.