Was dem Schoggi-Nikolaus von Lindt & Sprüngli verwehrt blieb, wird nun wenigstens seinem tierischen Helfer gewährt: Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann die Gesamtgestaltung des goldenen Rentiers aus Schokolade Markenschutz beanspruchen. Lindt & Sprüngli hatte das in Goldfolie verpackte Rentier aus Schokolade 2004 als dreidimensionale Marke angemeldet. Das Institut für geistiges Eigentum erachtete die Form als nicht schutzfähig, da sie zu wenig unterscheidungskräftig sei. Die Herstellerin brachte auf ihrem Produkt daraufhin zusätzlich den Schriftzug «Lindt» an.
Das Gesuch um Markeneintragung wurde trotzdem zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat Lindt & Sprüngli nun Recht gegeben. Laut den Berner Richtern wirkt das Rentier durch seine spezielle Kopfform, die Geweihbemalung, die überlegte Farb- und Stilwahl sowie den Schriftzug «Lindt» insgesamt unterscheidungskräftig. Andere Hersteller könnten durch den Markenschutz zwar nicht daran gehindert werden, ebenfalls goldene Schoggi-Rentiere zu verkaufen.
Was dem Rentier nun gewährt wird, blieb seinem Herr und Meister verwehrt. Im März hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dem goldenen Schoggi-Weihnachtsmann von Lindt & Sprüngli die Eintragung als Formmarke zu Recht verwehrt wurde. Diese Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden.
Mittwoch
06.06.2007