Content:

Mittwoch
16.05.2007

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat laut einer Mitteilung vom Mittwoch Tabakwerbung in Printmedien, Radio- und TV-Sendungen sowie Diensten der Informationsgesellschaft verboten. Ebenso verboten wird die Werbung für Tabakerzeugnisse durch Sponsoring bei grenzübergreifenden Veranstaltungen auf der Ebene der Europäischen Union. Die Richtlinie betrifft nur Werbung und Sponsoring von grenzübergreifender Tragweite, hält die Mitteilung fest. Werbung in Kinos sowie auf Anzeigentafeln oder auf Produkten (z. B. auf Aschenbechern oder Sonnenschirmen) fällt daher nicht in ihren Geltungsbereich. Das Gleiche gilt für das Tabaksponsoring bei rein lokalen Sportveranstaltungen. Jetzt muss das Parlament (Landtag) dem Bericht und Antrag der Regierung noch zustimmen, damit die Richtlinie rechtskräftig wird.