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Mittwoch
29.09.2004

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein beantragt dem Landtag den Erlass eines neuen Mediengesetzes. Dessen Schwerpunkt ist die Stärkung der Rechte der Medien und der Medienschaffenden. Die Vorlage decke den gesamten Bereich des relevanten Rechts ab, schreibt das Informationsamt in Vaduz in einer Mitteilung vom Mittwoch. Ausserdem würden europarechtliche Vorgaben umgesetzt.

Zudem müssten das Rundfunkrecht, die Medienförderung sowie die Rechte und Pflichten der Medienschaffenden neu geregelt werden. Schliesslich kranke das gültige Recht an Zersplitterung und Unübersichtlichkeit. Der Gesetzesentwurf umfasst einen allgemeinen Teil, der für alle Medien gilt und ihre grundlegenden Rechte und Pflichten regelt. Ein zweiter Teil enthält ergänzende Vorschriften für einzelne Mediengattungen. Ausserdem sind Vorschriften zur Medienförderung und Strafbestimmungen verankert worden.