Im Fürstentum Liechtenstein gilt ab Dienstag ein Werbeverbot für Tabakwaren in der Presse und in den elektronischen Medien. Es ist Bestandteil eines neuen Tabak-Präventionsgesetzes, das ein vollständiges Rauchverbot für alle öffentlich zugänglichen Räume einführt, zu denen auch Schulareale, Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche sowie die öffentlichen Verkehrsmittel zählen. Für Gaststätten gibt es keine Ausnahmen: Abgetrennte Raucherräume sind verboten.
Das neue Gesetz hätte ursprünglich auf den 1. April in Kraft treten sollen. Doch das Parlament verschob den Termin, unter anderem, um Gastronomen zu ermöglichen, den Pachtvertrag aufzulösen, falls sie mit der Neuerung nicht einverstanden sind. Von Schliessungen von Lokalen wegen des Rauchverbots wurde bisher aber nicht berichtet.
Dienstag
01.07.2008