Die Regierung hat eine Grundsatzerklärung zur nationalen Kommunikationspolitik im Bereich der Mobiltelefonie zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Grundsatzerklärung vom 24. August 2004 soll den Marktteilnehmern, Marktbetreibern und den Investoren die Richtung aufzeigen, welche die Regierung im Mobilfunk-Bereich zukünftig verfolgen wird. Sie soll zudem für die Bürger und Bürgerinnen wie auch für die liechtensteinische Wirtschaft eine Orientierungshilfe darstellen.
Die Regierung entspricht mit dieser politischen Grundsatzerklärung ihrer Aufgabe, eine nachhaltige Telekommunikationspolitik festzulegen und durchzuführen. Sie versteht diese Aufgabe vor allem darin, den auf dem liechtensteinischen Telekommunikationsmarkt tätigen Unternehmen stabile, verlässliche und transparente Rahmenbedingungen zu verschaffen, um ihnen einen möglichst grossen unternehmerischen Erfolg im Interesse der liechtensteinischen Konsumenten zu ermöglichen.
Primäres Ziel der Regierung ist die Sicherstellung und Gewährleistung eines wettbewerbsorientierten, attraktiven und eigenständigen Mobilfunkmarktes unter Berücksichtigung international anerkannter Immissions-Grenzwerte. Die Regierung spricht sich für die Beibehaltung und Nutzung liechtensteinischer Ressourcen aus und hält an der verpflichtenden Standortkoordination von Mobilfunkantennen fest.
Mittwoch
25.08.2004