Die Liechtensteiner sollen per Gesetz vor elektromagnetischen Strahlungen von Mobilfunkantennen und Eisenbahnleitungen oder Radar geschützt werden. Die liechtensteinische Regierung hat am Dienstag eine breit abgestützte Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis nächstes Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten soll. Dieser müsse sowohl die Interessen der Bevölkerung wie auch der Mobilfunkbetreiber im Fürstentum berücksichtigt. Ziel des Gesetzes ist es, die Grenzwerte für verschiedene Quellen von elektromagnetischer oder nicht-ionisierender Strahlung festzulegen.
Dienstag
02.07.2002