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Mittwoch
25.01.2012

Als das «St. Galler Tagblatt» einen Leserbrief des Vereins «Aktion gegen Fluglärm Altenrhein» (AgF) samt Namen und Adresse des Präsidenten abgedruckt hat, hat es gemäss Presserat richtig gehandelt. Der Medienverantwortliche hatte sich im Namen des Vereins beim Presserat beschwert, es könne «durchaus sein, dass der Präsident gegen eine Medienmitteilung oder für einen anderen Text gewesen ist und einen Mehrheitsbeschluss zu vollziehen hatte».

«Es ist doch gerade Sinn des Pressediensts einer politischen Organisation, dass man die Namen der Verantwortlichen nicht nennen muss. Nicht zuletzt, weil sonst gegen einzelne Leute Sanktionen verhängt werden könnten», hiess es in der Beschwerde.

Der Presserat rief aber in Erinnerung, dass die Zeichnung sowohl bei herkömmlichen Leserbriefen als auch bei Online-Kommentaren «gerade auch aus Sicht des Publikums wünschbar» sei. Daher sei die Praxis des «St. Galler Tagblatts», bei der Veröffentlichung von Medienmitteilungen und Leserbriefen von Organisationen sowohl deren Namen als auch die verantwortlichen Personen zu nennen, nicht zu beanstanden.

«Dies gilt vorliegend umso mehr, als der Präsident des beschwerdeführenden Vereins ohnehin zumindest lokal bekannt sein dürfte und die AgF zudem keine konkreten Gründe vorbringt, sondern sich bloss auf theoretisch denkbare Konstellationen beruft, bei deren Verwirklichung im konkreten Einzelfall abzuwägen wäre, ausnahmsweise auf die Namensnennung zu verzichten», urteilte der Presserat und wies die Beschwerde ab.