Im jahrelangen Streit mit der Deutschen Bank hat der ehemalige Medienunternehmer Leo Kirch beim Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg errungen. Nach einem Urteil vom Dienstag muss die Bank möglicherweise Schadenersatz zahlen, weil ihr Ex-Konzernchef Rolf Breuer vor vier Jahren in einem Interview Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit geäussert hatte. Der BGH gab einer Feststellungsklage Kirchs teilweise statt. Die Deutsche Bank habe ihre vertraglichen Pflichten gegenüber einer Kirch-Gesellschaft verletzt, die bei ihr Kunde war, befand der BGH. Damit ist klar, dass das Kreditinstitut für etwaige Schäden dieser Gesellschaft - der Printbeteiligungs GmbH - haftbar gemacht werden kann, nicht aber für den Zusammenbruch des gesamten Kirch-Imperiums. Kirch sprach gegenüber der «Financial Times Deutschland» von einem dreistelligen Millionenbetrag, den er fordern wolle.
Der BGH bejahte auch eine persönliche Haftung Breuers. In welcher Höhe die Bank haftet und ob der GmbH durch die Breuer-Äusserung überhaupt ein Schaden entstanden ist, muss in einem neuen Prozess geklärt werden. Der Vorsitzende des XI. Zivilsenats, Gerd Nobbe, riet den Anwälten beider Seiten, sich aussergerichtlich zu einigen: «Dr. Kirch muss sich allerdings von der Vorstellung verabschieden, mit Hilfe einer Klage den Zusammenbruch seines Konzerns rückgängig zu machen.» Alles zum Thema Kirch im Archiv
Dienstag
24.01.2006