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Dienstag
07.04.2009

Leo Kirch (82) muss nicht 5 Mio. Euro zurückzahlen, die der Insolvenzverwalter von ihm persönlich wollte. Der Firmengründer hatte sich das Geld 2001 und 2002 als Gesellschafter der Holding der Kirch-Gruppe ausgezahlt. Das Landgericht München wies die Klage des Insolvenzverwalters der Kirch-Gruppe nun ab. Dieser hatte argumentiert, die Zahlung sei zu einem Zeitpunkt erfolgt, als die Holding bereits zahlungsunfähig und überschuldet gewesen sei.

Gemäss einem Gutachten war die Holding zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht in einer wirtschaftlichen Krise. Die Kirch-Gruppe sei kreditwürdig und liquide gewesen, ergo müsse Leo Kirch das Geld nicht zurückzahlen.