Im Streit zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank hat der einstige Medienmogul einen Teilerfolg errungen. Das Frankfurter Landgericht erklärte die Wahl des früheren Deutsche-Bank-Finanzchefs Clemens Börsig in den Aufsichtsrat der Bank für nichtig, sagte ein Sprecher der Bank am Samstag und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der «WirtschaftsWoche». Börsig, der bei der Hauptversammlung im vergangenen Jahr mit rund 99 Prozent der Stimmen gewählt wurde, ist heute Aufsichtsratschef der Bank.
Zum Gerichtsentscheid sagte ein Sprecher der Bank: «Wir halten das Urteil des Landgerichts für nicht zutreffend und haben bereits Berufung eingelegt.» Da das Urteil nicht rechtskräftig sei, berühre es die Handlungsmöglichkeiten Börsigs nicht. Kirch argumentierte, die Bank hätte auf der letztjährigen Hauptversammlung Fragen zur Verwertung von Springer-Aktien beantworten müssen, mit denen einst Kredite an die Kirch-Gesellschaften abgesichert waren. Für die Beurteilung von Börsig, der auf dem Aktionärstreffen für den Aufsichtsrat kandidierte, sei dies notwendig gewesen. Vorsorglich hat die Deutsche Bank für die diesjährige Hauptversammlung am kommenden Donnerstag die Tagesordnung erweitert, damit die Wahl von Börsig bestätigt wird.
Sonntag
20.05.2007