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Mittwoch
25.03.2009

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden, dass das Gesetzgebungsprojekt «Swissness» auch Lebensmittel erfassen soll, und dabei die Grundsätze festgelegt, die in der Gesetzesbotschaft umzusetzen sind. Die Swissness-Vorlage verfolgt das Ziel, den Schutz der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes im In- und Ausland zu verstärken.

Was heisst das in der Praxis? Das Herkunftsangabenrecht regelt, welche geografischen Herkunftsbezeichnungen (beispielsweise das Schweizerkreuz oder der Hinweis «Swiss Made») freiwillig werbemässig auf Produkten angebracht werden dürfen. Das Lebensmittelrecht verlangt aus gesundheitspolizeilichen Gründen zwingend die Angabe des Produktionslandes und der Rohstoffe eines Lebensmittels. Bereits nach heutigem Recht müssen für Lebensmittel beide Regelungen eingehalten werden. Daran soll sich auch unter den revidierten Herkunftsregeln nichts ändern. Allerdings soll verhindert werden, dass lebensmittelrechtlich korrekte Angaben werbemässig als Label für ein Produkt verwendet werden, welches die (strengeren) Kriterien für die werbemässige Kennzeichnung als «Schweizer Produkt» nicht erfüllt. Wenn beispielsweise die Beschriftung «Schweizer Käse» auf einem Käse prangt, der in der Schweiz aus ausländischer Milch hergestellt wurde, so ist dies nach Herkunftsrecht unzulässig, obwohl das Produktionsland nach Lebensmittelrecht die Schweiz ist.

Weiter hat der Bundesrat festgelegt, dass bei Lebensmitteln künftig mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen sollen, wenn sie als Schweizer Produkt ausgelobt werden. Dabei nicht berücksichtigt werden Naturprodukte, die in der Schweiz nicht existieren (zum Beispiel Kakao) oder aus objektiven Gründen vorübergehend nicht verfügbar sind (zum Beispiel bei Ernteausfällen wegen Unwetter). Rein wirtschaftliche Gründe (zum Beispiel billigere Rohstoffe im Ausland) rechtfertigen jedoch keine Ausnahme. Zusätzlich muss auch der wesentliche Verarbeitungsprozess in der Schweiz stattgefunden haben.