Content:

Montag
01.10.2007

Ein Plakat des Vereins Pro Animalis gegen das Pelztragen hat gegen die Bestimmungen der Lauterkeit verstossen. Dies hat die vom Schweizerischen Pelzfachverband SwissFur angerufene Lauterkeitskomission entschieden. Das Plakat war im vergangenen Winter ausgehängt worden. Es zeigte ein weisses Robbenbaby und prangerte das Pelztragen an. Dies sei irreführend, kritisierte SwissFur und wandte sich mit einer Beschwerde an die Schweizerische Lauterkeitskommission, die Selbstkontrollinstanz der Werbung.

Seit 1987 sei die Jagd auf Robbenbabys verboten. SwissFur verzichte überdies seit 1967 freiwillig auf den Import von Jungrobbenfellen, machte der Verband geltend. Dieser Argumentation schloss sich die Kommission gemäss ihrem am Montag veröffentlichten Entscheid an. Rechtmässig sei in der Schweiz kein Robbenpelz zu erwerben. Deshalb sei es unlauter, mit diesem Beispiel die Produkte des Pelzfachhandels als fragwürdig darzustellen. Die Kommission fordert Pro Animalis auf, «inskünftig auf diese Art der Kommunikation zu verzichten».