Von einem Eintrag in einem Branchenverzeichnis erhoffen sich viele KMU-Betriebe eine Erhöhung des Umsatzes. Doch in manchen Fällen erhöhen sich vor allem die Betriebsausgaben. Die Lauterkeitskommisson hat eine Zuger Firma infolge unlauterer Irreführungsgefahr verurteilt, teilte das Gremium am Montag mit. Besagte Firma hatte in den letzten Monaten Formulare an zahlreiche Firmen versandt, welche den Unternehmen einen Eintrag in einem Internet-Branchenregister in Aussicht stellte. Dabei hatte sie die Preise nur unklar deklariert.
Wegen des Formulars war es zu zahlreichen Reaktionen bei der Lauterkeitskommission gekommen. Diese bemängelt einerseits die Ähnlichkeit mit den Branchenformularen der Swisscom und andererseits die undurchsichtige Preisdeklaration. In der Tat sei es fraglich, weshalb auf dem Formular die Zusatzkosten für einen Logoeintrag (199 Franken) oder einen Link (40 Franken) klar ersichtlich seien, während die Kosten für den Basiseintrag von über 1800 Franken im wesentlich kleiner gedruckten Text untergebracht seien. Mit dieser Frage hat sich die Lauterkeitskommission auseinandergesetzt und ist der Meinung, «dass aus einem Formular klar und vollständig hervorzugehen hat, welche Rechte und Pflichten Anbieter und Abnehmer eingehen.» Die Zuger Firma ist gegensätzlicher Meinung, sie findet, «dass es grundsätzlich Sache jeder Partei ist, ihre eigenen Interessen zu wahren.» Dies beinhalte auch, sich erschöpfend zu vergewissern, welche Wirkung eine Unterzeichnung hervorrufe. Die Lauterkeitskommission hat nun die Zuger Firma infolge unlauterer Irreführungsgefahr im Sinne von Artikel 3 lit b UWG verurteilt.
Montag
22.11.2004