Die Schweizerische Kommission für Lauterkeit in der Werbung hat einen Anbieter gerügt, weil die Darstellung auf der Webseite irreführend sei. Ein Konsument aus Bern wollte auf einer Homepage diverse Vorlagen für das Büro herunterladen. Er ging dabei davon aus, dass die Nutzung unentgeltlich ist, weil bis zum Anmeldebutton keinerlei Preis sichtbar war. Erst beim weiteren Herunterscrollen steht im Kleingedruckten, dass das Herunterladen 59.95 Euro kostet.
Diese Darstellung empfand der Konsument als irreführend und erhob deshalb Beschwerde bei der Lauterkeitskommission. Und diese gab ihm Recht. Die Zweite Kammer begründete die Gutheissung damit, dass «kein vernünftiger Grund besteht, ein Online-Formular so darzustellen, dass die Entgeltlichkeit und der Preis erst an untergeordneter Stelle und kleingeschrieben auftauchten». Die Kommission geht davon aus, dass «dieses Verstecken des Preises nur Sinn macht, wenn die Absicht besteht, dass unvorsichtige Leser des Angebotes diese Entgeltlichkeit übersehen sollen.»
Donnerstag
05.02.2009