Wenn Internetkunden unter der Rubrik Gratis-Klingelton ein Abonnement verkauft wird, ist dies irreführend und täuschend, so die Lauterkeitskommission der Werbebranche. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hatte gegen den Anbieter Jamba Beschwerde erhoben. Sie störte sich daran, dass auf der Jamba-Homepage das Anklicken von «Ja, ich möchte sparen» unter der Rubrik Gratis-Klingelton zu einem kostenpflichtigen Abonnement führte, das sich jeden Monat automatisch erneuerte.
Die Lauterkeitskommission teile die Auffassung, dies sei unlauter, wie die SKS am Mittwoch mitteilte. Laut SKS hielt sie fest, dass es sich um irreführende und täuschende Anpreisungen handle. Die Lauterkeitskommission wollte ihren Entscheid wegen der noch laufenden Beschwerdefrist am Mittwoch nicht kommentieren. Laut SKS handelt es sich bei der bemängelten Geschäftspraxis nicht um eine Ausnahme. In der boomenden Branche der Klingelton-Anbieter seien undurchsichtige Vertragsbedingungen und penetrante Werbestrategien die Regel, schreibt die Stiftung. Es sei bedenklich, zu welchen Mitteln Firmen griffen, um die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen und Kindern auszunützen.
Die Firma Jamba bestreitet die Vorwürfe. Die Aussage, das Erhalten eines Gratisklingeltons sei an die Bestellung eines Abonnements gekoppelt, sei nicht richtig, teilte sie am Mittwochabend mit. Einen Klingelton kostenfrei zu bekommen, sei gewährleistet. Entsprechend habe die Lauterkeitskommission lediglich gerügt, dass der Prozess zum Erhalt dieses Gratisklingeltons noch nicht transparent genug sei. Jamba prüfe rechtliche Massnahmen gegen die unzutreffende Darstellung der SKS und gegen den Beschluss der Lauterkeitskommission.
Mittwoch
30.11.2005