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Dienstag
21.02.2006

Die Schweizerische Lauterkeitskommission von Schweizer Werbung SW hat am Dienstag ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 veröffentlicht. Auffallend daran ist vor allem, dass sich das Gremium gründlicher als auch schon mit dem Thema Sexismus in der Werbung befasst hat. Anhand konkret dokumentierter Beispiele zieht die Kommission eine saubere Grenze zwischen tolerierter und beanstandeter Werbung mit aufreizend präsentierten Frauenkörpern im Fall von zwei Tally-Weijl-Plakaten. Im Fall einer knienden Frau «wird kein Eindruck von Untertänigkeit oder willenloser Verfügbarkeit erweckt», schreibt die Kommission. Auf dem anderen Plakat mit einer kriechenden Frau mit entblösstem Po und halbgeöffnetem Mund urteilt die Kommission, die Frau sei «als Objekt der Unterwerfung und mit willenloser Verfügbarkeit» präsentiert. Diese und weitere Beispiele können geradezu als Lehrstücke für den subtilen Umgang mit dem Thema gelten.

Weitere Themen im Bericht der Lauterkeitskommission sind unter anderen Werbung für Handy-Klingeltöne, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, der Umgang mit marktschreierischen Aussagen zum Thema Sonnenschutz sowie vermutete Gewaltverherrlichung. Immer wieder erweist sich die Lauterkeitskommission dabei als kompetent und auch Scherzen nicht abgeneigt. Alles in allem aber gilt ihre Mahnung in diesem Zusammenhang: «Gute Werbung kommt an, schlechte oder gar unlautere stösst auf Ablehnung.» - Auf http://www.lauterkeit.ch liegt der 39 Seiten umfassende Tätigkeitsbericht als PDF bereit.