Das Landgericht in Frankfurt lehnte die Schadenersatzklage des deutschen Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid in Milliardenhöhe ab. Schmid klagte gegen den früheren Grossaktionär France Télécom. Das Gericht erklärte am Mittwoch, es seien «wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen» über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste zwischen Mobilcom und France Télécom abgegeben worden.
Schmids Insolvenzverwalter Jan Wilhelm forderte in dem Zivilprozess von France Télécom 7,2 Milliarden Euro Schadenersatz, weil der Konzern die Mobilcom-Pleite mitverursacht habe. Schmids Anwalt will in die Berufung an das Oberlandesgericht gelangen.
Mittwoch
16.01.2008