Die Schulen in der Schweiz sollen weiterhin als erste Fremdsprache eine Landessprache unterrichten. Das hat die Nationalratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Die WBK hat die Beratungen über das Sprachengesetz laut einer Mitteilung vom Mittwoch abgeschlossen und die Vorlage mit 15 zu 6 Stimmen verabschiedet. Die grosse Kammer wird sich in der Herbstsession im bündnerischen Flims als Erstrat mit dem Geschäft befassen.
Mit dem Entscheid zur ersten Fremdsprache widersetzt sich die WBK jenen Deutschschweizer Kantonen, die dem Englischen den Vortritt vor dem Französischen geben. Die Minderheit plädiert für Wahlfreiheit. Am Ende der Schulzeit sollen die Schülerinnen und Schüler aber Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen haben, von denen mindestens eine eine zweite Landessprache sein muss. Das Sprachengesetz soll den Gebrauch der Amtssprachen regeln, Verständigung und Austausch fördern und die mehrsprachigen Kantone bei ihren besonderen Aufgaben unterstützen. Es will die Viersprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz stärken. Das Italienische und das Rätoromanische sollen als Landessprachen erhalten bleiben.
Mittwoch
05.07.2006