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Dienstag
24.05.2005

Das Ringen um die Rekapitalisierung des Genfer Lokalfernsehsenders Léman Bleu geht in eine neue Runde. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) warnt vor einer Verletzung der Bundesverfassung. Neben dem Lausanner Medienhaus Edipresse hatte sich auch der französische Herausgeber Philippe Hersant um die Rekapitalisierung von Léman Bleu beworben. Der Verwaltungsrat des Privatsenders hatte dabei Hersant den Vorzug gegeben. Am 19. Mai gab die Stadt Genf jedoch bekannt, dass Edipresse zum Zuge kommen solle. Diese Variante hätte es ihr - im Gegensatz zum Angebot von Hersant - erlaubt, 51% der Aktien an Léman Bleu zu halten. Die Stadt besitzt derzeit 15% des Aktienkapitals und kontrolliert über die Firma Naxoo, die der Stadt zu 51% gehört, weitere 40%.

Im Falle einer Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand an einem Lokalfernsehsender bestehe die Gefahr, dass Artikel 93 der Bundesverfassung verletzt werde, schreibt das Bakom am Donnerstag in einem Brief an Léman Bleu. Besagter Artikel hält fest: «Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet.» Das Bakom will die Aktienverhältnisse bei Léman Bleu nun genauer untersuchen. Zu diesem Zweck hat es vom Lokalsender eine vollständige Liste aller derzeitigen Aktionäre gefordert. Die betroffenen Partei hat das Bakom für nächsten Monat zu einem Treffen mit dem Amtsdirektor Martin Dumermuth eingeladen. Letztes Jahr steckte Léman Bleu in einer schweren Krise: Der Sender schrieb bei einem Budget von 1,8 Mio. Franken über 340 000 Franken Verlust. Ausserdem gab es mehrere Wechsel an der Spitze des Lokalfernsehens. Gemäss Angaben des neuen Direktors Michel Chevrolet hat sich die Lage inzwischen entspannt. Siehe auch: Edipresse kann bei Léman Bleu einsteigen