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Mittwoch
02.03.2005

Yeslam Binladin, ein Halbbruder von Osama bin Laden, hat auch vor dem schweizerischen Bundesgericht seine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen «L`Hebdo» verloren. Zwei Wochen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war im Westschweizer Magazin «L`Hebdo» ein Artikel über islamistische Finanznetze erschienen. Die beiden verantwortlichen Journalisten befassten sich darin auch mit dem in Genf wohnhaften Halbbruder Osama bin Ladens, Yeslam Binladin, und zwei seiner Firmen.

Am 4. Oktober erschien im «L`Hebdo» eine Gegendarstellung, worin Yeslam Binladin jede Verbindung zum Halbbruder bestritt. Rund ein Jahr später klagte Yeslam Binladin wegen des Artikels gegen die zwei Journalisten sowie das Verlagshaus Ringier und verlangte eine halbe Million Franken wegen Verletzung seiner Persönlichkeit. Die Genfer Justiz wies die Klage jedoch ab. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Die Lausanner Richtern teilten die Auffassung ihrer Genfer Kollegen, dass der fragliche Artikel die Persönlichkeit Yeslam Binladins oder seiner Gesellschaften nicht widerrechtlich verletzt habe.

Deren Ansehen sei durch die im Artikel festgehaltenen Fakten beim Durchschnittsleser nicht herabgesetzt worden. Die Leserschaft habe auch verstanden, dass die Hypothese einer möglichen finanziellen Verbindung zwischen Yeslam und Osama nicht erwiesen sei und sich durchaus als unzutreffend erweisen könne. Siehe auch «Bin Ladin» wieder eine geschützte Marke und Yeslam Binladin gegen Journalisten abgeblitzt