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Mittwoch
23.11.2011

Der Bundesrat hat das Kulturförderungsgesetz (KFG) auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Verordnung über die Förderung der Kultur gutgeheissen. Das KFG konkretisiert und setzt den Verfassungsauftrag von Art. 69 der Bundesverfassung (Kulturartikel) um. Es grenzt die Zuständigkeiten des Bundes gegenüber den in der Kulturförderung primär zuständigen Kantonen, Gemeinden und Städten ab und regelt die Aufgabenteilung zwischen den für die Kulturförderung zuständigen Bundesstellen und der Stiftung Pro Helvetia. Es legt auch die kulturpolitischen Leitlinien des Bundes fest und soll die Organisation der Stiftung Pro Helvetia modernisieren, wie es in einer Mitteilung des Bundes vom Mittwoch heisst.

Die Bestimmung zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden im Kulturförderungsgesetz wird im Einvernehmen mit den betroffenen Kreisen zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt, da noch nicht alle Vollzugsfragen geklärt werden konnten. Die Eidgenössischen Räte hatten das Bundesgesetz über die Kulturförderung in der Wintersession 2009 verabschiedet.