Erfreut hat am Freitag die Kudelski-Gruppe auf ein Urteil des Einzelrichteramts Zug vom Dienstag reagiert, das zwei Verkäufer von Piraten-Smart-Cards verurteilt hatte, die für den illegalen Empfang kostenpflichtiger Fernsehprogramme hergestellt wurden. Das Urteil gehe zurück auf eine Anzeige der Kudelski-Gruppe und weiterer Kläger Ende 2005. «Als Anbieter von Sicherheitstechnologien und -lösungen sind wir erfreut über dieses Urteil. Es ist eine klare Botschaft an Fernsehpiraten», bestätigte Christophe Nicolas, Chief Security Officer der Nagravision S.A., einer Division der Kudelski Gruppe. Nicolas: «Wir wenden uns mit allen technologischen und rechtlichen Mitteln gegen die Fernsehpiraterie.»
Die beiden Verurteilten hatten als verantwortliche Geschäftsführer eine Firma mit Sitz in der Zentralschweiz betrieben, die zwei verschiedene Typen von Smart-Cards verkaufte, die jetzt als illegal erklärt wurden. Sie erlaubten, zusammen mit der eigens dafür entwickelten Software, die frei aus dem Internet heruntergeladen werden konnte, die Nutzung zweier kostenpflichtiger Fernsehsender, ohne die entsprechenden Rechte an die Lieferanten der Inhalte zu bezahlen.
Freitag
30.03.2007