Im Langzeitstreit um die «Kronen Zeitung» zwischen den Hälfteeigentümern Hans Dichand und der deutschen WAZ-Gruppe hat Hans Dichand nun einen wichtigen Etappensieg errungen, wie «News.at» am Mittwoch schreibt. Das Schweizer Schiedsgericht hat Dichand in einem Verfahren Recht gegeben und ihn als Hauptgeschäftsführer bestätigt. Die WAZ, die mit Dichand seit drei Jahren im Clinch liegt, hatte dessen Abberufung verlangt.
Seit dem April 2004 wurde die Akte «Kronen Zeitung» im verschwiegenen Zürich bearbeitet. Die WAZ hatte dem «Krone»-Gründer eine Reihe von Verfehlungen vorgeworfen, darunter eigenwilliges Vorgehen bei der Bestellung von Christoph Dichand zum Chefredaktor und sinkende Erträge bei der «Krone». Bereits seit einigen Wochen kursierten in deutschen und österreichischen Medien Meldungen, wonach Dichand aus dem Verfahren als Sieger hervorgehen könnte.
Am Dienstag kam die Bestätigung: «Klares Urteil im Krone-Konflikt», titelt Österreichs grösste Tageszeitung in ihrer Abendausgabe. «Mit einer eindeutigen Entscheidung endet das Schiedsverfahren vor der Zürcher Handelskammer. Hans Dichand bleibt weisungsfreier Hauptgeschäftsführer», hiess es in einem Artikel im Blattinneren, der mit «Die Gruppe Dichand» gezeichnet ist. Das Schweizer Gericht habe den «Krone»-Gründer und - Herausgeber mit Schiedsspruch vom 10. Februar 2005 in allen seinen Funktionen bestätigt. Auch die Position von «Krone»-Chefredaktor Christoph Dichand sei bestätigt worden. Zuletzt hatte man ihm sogar zusätzlich die Geschäftsführung angeboten.
Erste Reaktion der WAZ: «Das Urteil zementiert die gegenwärtige Situation - leider. Dem Begehren der WAZ wurde nicht Rechnung getragen, Herrn Dichand als Hauptgeschäftsführer abzuberufen. Aber auch die Widerklage Dichands wurde abgewiesen, die darauf zielte, die Doppelspitze in der Chefredaktion der «Krone», bestehend aus Christoph Dichand und Michael Kuhn, aufzuheben und ihm - Hans Dichand - die Personalhoheit wieder zu gewähren.» In der Frage der Besetzung der Chefredaktion könnte Dichand das Schiedsgericht freilich ein weiteres Mal anrufen. Von entsprechenden Überlegungen berichteten Anwälte Dichands der Tageszeitung die «Presse». Mögliches Ziel: Aufhebung der Doppelspitze der Chefredaktion der «Kronen Zeitung» und Rückeroberung der Personalhoheit für Dichand senior. Die dazu eingebrachte «Widerklage» sei nämlich nur aus formalen, nicht aus inhaltlichen Gründen aufgehoben worden.
Bei der WAZ übte man indes Kritik an der Art und Weise , wie die «Gruppe Dichand» mit dem Urteil umgeht. Die «Krone» habe Informationen verbreitet, die gar nicht Bestandteil des Schiedsgerichtverfahrens waren. Und von einer «Bestätigung» der Position Dichand juniors könne «keine Rede sein, stattdessen wurde die Doppelspitze, die am 24. Jänner 2003 vereinbart wurde, erneut bestätigt». Wenig erfreut zeigte man sich in Essen auch über die Nichtwahrung der vereinbarten Vertraulichkeit. Die WAZ wollte zuerst die Mitarbeitenden informieren und habe deshalb eine Mitarbeiterversammlung beantragt. Die sich selbst als «Gruppe Dichand» bezeichnenden Autoren hätten mit der Veröffentlichung in der «Krone» weder Respekt vor der bevorzugten Informierung der Mitarbeitenden noch vor den Regeln des Schiedsgerichtes gezeigt.
WAZ-Geschäftsführer Bodo Hombach meinte gegenüber der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» er wolle das Urteil erst einmal lesen. «Ob der laute Triumph von Herrn Dichand heute morgen in der Redaktion durch den Wortlaut des Urteils gedeckt ist, müssen wir erst noch sehen.» Weitere juristische Auseinandersetzungen sind jedenfalls absehbar, ein Ende des Konflikts nicht in Sicht. Laut «Kronen Zeitung» muss die WAZ das Millionen Euro teure Schiedsverfahren «zur Gänze bezahlen». Auf Dichands Seite spricht man laut «Presse» von insgesamt etwa 4 Mio. Euro - ein Wert, der auf WAZ-Seite aber bestritten wird. Darüber hinaus wollen Dichands Anwälte «den Ersatz sämtlicher durch die WAZ entstandenen Schäden» begehren. Dabei handle es sich um eine «massgebliche Summe», heisst es.
Mittwoch
16.02.2005