Die Gemeinde Kriens darf den Bau von Natel-Antennen in Wohngebieten nicht einschränken. So eine Bestimmung verstosse gegen Bundesrecht, teilte die Luzerner Regierung der Gemeinde mit. Der Entscheid der Krienser Bevölkerung am 11. März 2007 war eindeutig: Eine Gemeindeinitiative, die einen Stopp von Mobilfunk-Antennen mit einer Leistung von über 500 Watt in Wohngebieten forderte, wurde mit 74 Prozent der Stimmen angenommen.
Aufgrund der Urnenabstimmung beschloss der Einwohnerrat eine Revision des Bau- und Zonenreglementes (BZR). Darin vorgesehen war «die Möglichkeit, Einschränkungen für den Bau von weiteren Natel-Antennen in oder in der Nähe von Wohngebieten» zuzulassen. Die Änderung wurde zur Genehmigung an den Regierungsrat weitergeleitet. Der Regierungsrat kam aber zum Schluss, dass die Krienser BZR dem Bundesrecht widerspreche. Im kommunalen Bau- und Planungsrecht könnten keine Vorschriften erlassen werden, die umweltpolitisch motiviert seien. Einschränkungen seien nur beim Orts- und Landschaftsschutz denkbar.
Der Krienser Gemeinderat verzichtet auf einen Weiterzug des Beschlusses an das Verwaltungs- oder das Bundesgericht. Das Lausanner Gericht hat in drei wegweisenden Fällen zugunsten der Mobilfunkanbieter entschieden. Die Erfolgsaussichten wären für Kriens dementsprechend gering.
Donnerstag
10.04.2008