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Montag
18.09.2006

Der Begriff «Therapy» ist laut dem Schweizer Bundesgericht zur Bezeichnung eines kosmetischen Produkts nicht zulässig. Es hat eine Beschwerde der Kosmetikfirma Estée Lauder abgewiesen, die demnach eine von ihr importierte Produktelinie «Clinique Water Therapy» umbenennen muss. Das höchste Gericht des Landes hat damit einen Entscheid des kantonalen Labors Zürich bestätigt und die Beschwerde der Kosmetikfirma abgewiesen.

Gemäss den Lausanner Richtern seien bei der Bezeichnung von Kosmetikprodukten ebenso wie bei Lebensmitteln jegliche Hinweise auf eine krankheitsheilende, -lindernde, oder -verhütende Wirkung verboten. Genau dieser Eindruck könne aber bei der Verwendung von «Therapy» für kosmetische Gebrauchsgegenstände erweckt werden. Diese Wahrnehmung verstärke sich noch zusammen mit der Bezeichnung «Clinique». Keine Rolle spiele es laut Bundesgericht im Übrigen, dass die umstrittene Bezeichnung in den umliegenden Ländern nach EU-Recht offenbar akzeptiert werde.