Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) beschloss am Donnerstag, die Korrekturen der Rechtschreibereform auch für die Schweiz zu übernehmen. Die EDK folgt damit den Vorschlägen, die der Rat der Deutschen Rechtschreibung ausgearbeitet hat. «Daraus ergeben sich für die Vermittlung der Rechtschreibung an der Volksschule nur marginale Veränderungen», teilte die EDK in ihrem Communiqué mit. Die neuen Regeln treten in der Schweiz, Deutschland und Österreich am 1. August offiziell in Kraft. Jedoch gelten unterschiedliche Übergangsfristen. Während in der Schweiz noch drei Jahre lang die alten Reformschreibweisen toleriert werden, müssen sich österreichische Schüler bereits nach zwei Jahren und deutsche Schüler bereits nach einem Jahr an den neuen Regeln orientieren.
Die Reform der Deutschen Rechtschreibung ist seit 1998 gut an den Schweizer Schulen umgesetzt worden. Die vorgenommenen Anpassungen würden in erster Linie mehr Varianten zulassen - «haltmachen» oder «Halt machen», «du» oder «Du» in Briefen beispielsweise - schreibt die EDK. Diese hätten aber wenig Auswirkungen auf die Volksschule.
Im Auftrag der Erziehungsdirektorenkonferenz wird ein Leitfaden für Lehrpersonen erarbeitet, der ab Herbst 2006 vorliegen soll und auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung steht, verspricht die EDK weiter. Zur gleichen Zeit ist die Neuerscheinung des Schweizer Schülerdudens angekündigt.
Donnerstag
22.06.2006