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Donnerstag
26.06.2008

Technische Massnahmen zum Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken wie etwa Zugangs- und Kopiersperren dürfen ab 1. Juli 2008 nicht mehr umgangen werden. Der Bundesrat hat mit dem Urheberrechtsspezialisten und Freiburger Medienrechtsdozenten Carlo Govoni einen Beobachter eingesetzt, der «allfällige Probleme orten und durch Vermittlung zwischen den Betroffenen einvernehmliche Lösungen herbeiführen» soll, wie es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) heisst. Govoni soll unabhängig arbeiten, erhält aber ein Sekretariat und die notwendige Infrastruktur vom IGE, das auch die Kosten trägt.

Das neue Urheberrechtsgesetzes (URG) soll auch im digitalen Umfeld einen angemessenen Urheberrechtsschutz sichern. Zentral im revidierten Gesetz ist der neu geschaffene Schutz technischer Massnahmen. Technische Massnahmen können dazu beitragen, das Problem zu entschärfen. Es handelt sich dabei um Vorkehrungen wie Zugangs- oder Kopiersperren, die verhindern sollen, dass sich Nutzer unberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten verschaffen oder diese unerlaubt kopieren.

Das Urheberrecht schränkt aber auch die Rechte der Urheber im öffentlichen Interesse ein (z. B. die Erlaubnis zur Verwendung zur schulischen Nutzung), und es ist laut IGE «nicht auszuschliessen, dass diese Schranken durch den Einsatz technischer Massnahmen beeinträchtigt werden».