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Mittwoch
07.05.2025

TV / Radio

Hässig, Ex-Moderator von Radio 24, stellt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts infrage... (Bild: parlament.ch)

Hässig, Ex-Moderator von Radio 24, stellt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts infrage... (Bild: parlament.ch)

Hat das Bundesverwaltungsgericht seine Kompetenzen überschritten, als es den Konzessionszuschlag an Radio Alpin aufhob und dies damit begründete, dass Roger Schawinski und Stefan Bühler in ihrem Dossier einen Praktikanten zu viel budgetiert hätten?

Genau das fragt eine am Mittwoch eingereichte Interpellation von dem grünliberalen Nationalrat und ehemaligen Radiomoderator Patrick Hässig, der 2023 ins Bundesparlament gewählt wurde.

Im Januar 2024 war Radio Alpin die Radiokonzession für das Sendegebiet Graubünden, Glarus und Sarganserland zugesprochen worden. Somedia, die bisher die Konzession innegehabt hatte, legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, welches im Januar 2025 die Konzession dem von Roger Schawinski und Stefan Bühler lancierten neuen Radiosender wieder entzog und der Südostschweiz Radio AG zuschlug. 

In seiner Interpellation fragt Patrick Hässig, der unter anderem für Radio 24 gearbeitet hat, nach den Grenzen der Kompetenzen des Bundesverwaltungsgerichts: Das Gericht stützte sein umstrittenes Urteil auf die Tatsache, dass es im Dossier von Radio Alpin angeblich einen Praktikanten zu viel gegeben habe und behandelte dies, «anders als in der bisherigen Praxis des Bakom», sogar als Ausschlusskriterium, heisst es in der am Mittwoch lancierten Interpellation. 

Diese Regel steht gemäss dem Grünliberalen nicht im Gesetz. Und sie «überschreitet gegebenenfalls das Gebot der richterlichen Zurückhaltung gegenüber Fachbehörden. Wenn Gerichte Verwaltungspraxis ohne gesetzliche Grundlage verrechtlichen, kommt es faktisch zu einer Normbildung durch die Rechtsprechung ohne ein demokratisch legitimiertes Gesetzgebungsverfahren», argumentiert Hässig weiter.

Doch der Ex-Radiomann hat noch ein anderes Argument im Köcher. Das Konzessionsverfahren kennt gemäss Radio und Fernsehgesetz (RTVG) nur eine Gerichtsinstanz: Nach dem Bundesverwaltungsgericht ist Schluss. 

Für Hässig ist das zu fragwürdig. Angesichts der Tragweite von Konzessionsentscheidungen, bei denen die im Radio- und Fernsehgesetz zentrale Angebots- und Meinungsvielfalt auf dem Spiel stehe, sei diese Begrenzung des Rechtsweges «spannend» und es stelle sich die Frage, ob im Rahmen einer Revision des RTVG ein anderer, «vielleicht angemessener Instanzenweg» aufgenommen werde.