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Montag
14.12.2009

Grosse Aufregung in der Schweizer Radio- und TV-Szene: Ab Montagmittag kursierten plötzlich Meldungen und Mitteilungen, wonach das Bundesverwaltungsgericht drei Beschwerden in Sachen Konzessionen für lokale Radio- und TV-Sender gutgeheissen und die entsprechenden Verfügungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) vom 31. Oktober 2008 aufgehoben hat. Andrea Arcidiacono vom Bundesverwaltungsgericht zeigte sich am Montag gegenüber dem Klein Report überrascht über die Publikation der Urteile, diese hätten eigentlich eine Sperrfrist bis kommenden Mittwoch. Doch weil zumindest eine der beteiligten Parteien bereits am Montag damit an die Medien gelangte, wurde diese bald hinfällig.

Betroffen vom Entscheid sind folgende Unternehmen und Sender: In der Region Südostschweiz wird die Konzessionierung von Radio Grischa (Südostschweiz Medien AG) aufgehoben und damit die Beschwerde von Radio Südost (Roger Schawinski, Stefan Bühler und Daniel Sigel) gut geheissen. In der Region Ostschweiz wird die Beschwerde von Top Medien (Günter Heuberger) gutgeheissen und die Konzessionierung von Tele Ostschweiz aufgehoben. Und im Aargau kommt ebenfalls Roger Schawinski von der Radio AG mit seiner Beschwerde durch, die Konzessionierung von Radio Argovia (AZ Medien) wird aufgehoben und zur Neubeurteilung ans UVEK zurück gewiesen.

Das Gericht begründete seinen überraschenden Entscheid damit, dass das UVEK bei der Konzessionserteilung den Umstand der Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt zu wenig berücksichtigt habe und wies die drei Fälle entsprechend zur Neubeurteilung ans Bundesamt zurück.

Nicht gutgeheissen hat das Gericht jedoch die Beschwerde der ARC TV SA, welche gegen die die Vergabe der Lokalfernsehkonzession für die Region Jurabogen an die Canal Alpha Plus SA Beschwerde eingelegt hatte.

Die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts sind endgültig und können nicht mehr beim Bundesgericht angefochten werden.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht erhalten. Eine Stellungnahme will das Amt erst nach einer Analyse der Entscheide abgeben.