Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat schweizweit die Vergleichspreise von Online-Shops unter die Lupe genommen. Dabei kam es bei 13 von insgesamt 644 kontrollierten Artikeln zu Strafanzeigen.
Konkret lag der Fokus bei den Untersuchungen auf Einrichtungsgegenständen, Sportartikeln und Unterhaltungselektronik.
Dabei seien «sowohl beim Selbstvergleich als auch beim Konkurrenzvergleich rund 60 Prozent der kontrollierten Artikel korrekt angeschrieben gewesen bzw. die Voraussetzungen für die Verwendung der Vergleichspreise von den Anbietern glaubhaft gemacht worden», wie das Seco am Montag schreibt.
Beim Selbstvergleich stellt der Anbieter den Preis seinem eigenen laut Seco «unmittelbar vorher praktizierten» Vergleichspreis gegenüber. Der Konkurrenzvergleich ist dann zulässig, wenn ein Mitbewerber die überwiegende Menge des gleichen Produkts im relevanten Marktgebiet anbietet.
Als «eher mangelhaft» bezeichnet das Seco hingegen die Umsetzung der Preisbekanntgabeverordnung bei Vergleichen mit Richtpreisen. «Rund 70 Prozent der kontrollierten Artikel, bei welchen Anbieter Vergleiche mit Richtpreisen/UVP vornahmen, waren nicht korrekt bzw. nicht glaubhaft gemacht worden», so das Seco.
In 13 Fällen seien sogar Strafanzeigen eingereicht worden. Dies sei nötig gewesen, weil die betroffenen Anbieter es trotz Ermahnung unterlassen hätten, die Vergleichspreise korrekt bekannt zu geben.