Der Bundesrat hat am Mittwoch die Revision des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG) in Raten aufgeteilt und zwei Themen priorisiert. Als erstes soll eine Arbeitsgruppe bis Mitte 2005 die Bestimmungen über die Konsumenteninformationen und über die Sicherheit von Produkten anpassen. Eine zweite Arbeitsgruppe nimmt sich die Gesetzesänderungen bei der Produktsicherheit vor und präsentiert im zweiten Semester 2005 einen Zwischenbericht. Die Sicherheit der Dienstleistungen soll zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden.
Dieses Vorgehen stützt der Bundesrat auf das Ergebnis der Vernehmlassung, wo zwar Einigkeit darüber herrschte, dass Konsumenteninformation und -schutz verbessert werden müssen, die Meinungen über das Konzept und die Massnahmen jedoch auseinandergingen. Gleichzeitig hat man sich in der Vernehmlassung eher gegen den Erlass eines allgemeinen Gesetzes ausgesprochen. Vielmehr sollten einzelne berührte Gesetze angepasst werden, um die unterschiedlichen Bereiche wie Information und Sicherheit von Konsumierenden zu regeln.
Der Revisionsentwurf eines Rechtsprofessors hatte ein Grundsatzgesetz vorgeschlagen. Dieses sollte dort zur Anwendung kommen, wo keine Regelung im sektoriellen Recht besteht.
Mittwoch
22.12.2004