Mit einem Brief an Justizminister Christoph Blocher wehrt sich die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegen die ab März geplanten Urheberrechtsabgaben auf iPod und MP3-Playern. Die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten hatte am 24. Januar entschieden, dass Importeure und Hersteller dieser Geräte mit integriertem digitalem Speicher Urhebergebühren erheben müssen. Dies sei illegal, meint die SKS, da im Gesetz einzig stehe, dass die Abgabe auf Leerträgern erhoben werde. Eine Geräteabgabe hatte bereits der Ständerat abgelehnt. Es gehe nicht an, dass eine Kommission eigenmächtig definiere, was ein Gerät sei und was nicht, moniert der SKS. Mathias Nast, SKS-Projektleiter, erklärte, seine Organisation gelange mit einem Brief an Bundesrat Blocher, weil sie den Schiedskommissions-Entscheid nicht gerichtlich anfechten kann.
Die Schiedskommission hatte auch beschlossen, die Konsumentenverbände von den Verhandlungen auszuschliessen, da sie keine massgebenden Nutzerverbände seien. Das lässt sich die SKS nun nicht gefallen und wehrt sich in einem Brief an Justizminister Christoph Blocher gegen die beiden Entscheide. Ein Ausschluss der Konsumentenverbände sei «unsinnig», denn am Ende zahle der Konsument die Zeche. Dass die Urheberrechtsabgabe auch bei Geräten mit integrierten Speichermedien fällig werde, verteuere einen MP3-Player um 10 bis 30 Franken, hiess es weiter. Für einen Videorecorder mit integrierter Festplatte müssten 90 Franken mehr abgeliefert werden. Der Entscheid führe überdies dazu, dass Konsumenten etwa für ein Lied mehrfach zur Kasse gebeten werden: das erste Mal beim Kauf online; das zweite Mal beim Anhören auf dem MP3-Player und zu guter Letzt noch, wenn sie sich das selbe Stück noch auf eine CD laden (Leerträgervergütung). - Mehr dazu: Ab März Urheberrechtsabgaben auf iPod und MP3-Playern
Mittwoch
08.02.2006