Die Rechtskommission (RK) des Nationalrates sieht keinen Grund, den Konsumentenschutz bei Internetgeschäften und im Fernabsatz zu verbessern. Das geltende Recht biete genügend Schutz, hält sie der Geschäftsprüfungskommission (GPK) entgegen. Mit 11:7 Stimmen bei 2 Enthaltungen bekämpft die Nationalratskommission eine parlamentarische Initiative der GPK. Ebenso lehnte sie den Antrag der ständerätlichen Rechtskommission ab, zwei Initiativen mit gleicher Stossrichtung aus der kleinen Kammer Folge zu geben.
Die RK-Mehrheit weist insbesondere darauf hin, dass der Käufer bei Online-Geschäften und beim Fernabsatz - anders als beim Haustürverkauf - nicht unter Druck gesetzt werde. Zusätzliche Bestimmungen über die Gewährleistung und ein Widerrufsrecht brächten ihrer Ansicht nach nur Unsicherheit in den Vertrag. Die Minderheit stellt sich hinter die Iniitiativen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Laut einer Evaluation der parlamentarischen Verwaltungskontrolle verunmöglichten es die Eigenheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs, den gleichen Konsumentenschutz zu bieten wie bei herkömmlichen Geschäften.
Sonntag
16.09.2007