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Dienstag
04.09.2007

Die Konsumentenorganisationen der Schweiz fordern Einschränkungen für die Telefonwerbung, insbesondere ein Widerrufsrecht von Telefonverträgen. Damit soll das Publikum vor einer «immer aggressiveren, immer raffinierteren und penetranteren Werbung» geschützt werden. Es gebe zahlreiche schwarze Schafe, sagte Simonetta Sommaruga, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz und Ständerätin (SP/BE), am Dienstag an einer Medienkonferenz in Bern. An vorderster Front der aggressiven Telefonwerber stünden die Telekommunikationsfirmen Sunrise, Tele 2, Cablecom und Econophone. Auch Krankenkassen seien dabei, so beispielsweise die Groupe Mutuel, Helsana und Swica. Zu den typischen schwarzen Schafen gehöre auch die österreichische Firma Friedrich Müller. Seit Jahren belästige diese Konsumentinnen und Konsumenten mit falschen Gewinnversprechen am Telefon.

Die Werbeanrufer gingen nicht selten unzimperlich vor. Dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten beschwerten, die Anrufer seien unfreundlich und aggressiv, sei nur ein Aspekt. Stossender sei, dass beispielsweise Cablecom verspreche, den bestehenden Bluewin-Anschluss für die Konsumenten zu kündigen. Oder Tele 2 habe ein Ferienwochenende bei Vertragsabschluss offeriert. Die Praxis der aggressiven Werbefirmen wirke sich negativ aus auf andere Branchen. So dürften Meinungsforschungsinstitute, die Umfragen machen, auch Leute mit einem Stern-Eintrag im Telefonbuch («wünscht keine Werbung») anrufen. Diese reagierten häufig genervt, da sie genug von Anrufen von Unternehmen hätten. Franziska Troesch-Schnyder, Präsidentin des Konsumentenforums, sagte, die Missbrauchsfälle hätten dazu geführt, dass aggressives Telefonmarketing in den letzten Jahren an die dritte Stelle bei den grössten Sorgen der Verbraucher gerückt sei.

Für die Stiftung für Konsumentenschutz, das Konsumentenforum, die Fédération romande des consommateurs und die Associazione consumatrici della svizzera italiana ist klar: Anscheinend reiche der Stern-Eintrag nicht aus, um die Konsumentinnen und Konsumenten vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen. Daher sei es nötig, die Gesetze zu verschärfen. Von einem durch ein Telefonat abgeschlossenen Vertrag müsse man innert sieben Tagen zurücktreten können. Und die Telefonmarketing-Unternehmen sollen eine Kennziffer übermitteln, an der sie zu erkennen sind. Sie sollen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen.