Das Schweizer Bundesgericht hat die SF1-Sendung «Kassensturz» gegenüber einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde in Schutz genommen und ausdrücklich festgehalten, ein Konsumentenmagazin dürfe angriffig sein und anwaltschaftlichen Journalismus betreiben. Der für kritische Medienschaffende erfreuliche Entscheid betrifft zwei Sendungen vom März 2006, in denen der «Kassensturz» über die Geschäftspraktiken von Firmen berichtet hatte, die auf den Verkauf von Einträgen in Adressregister spezialisiert sind.
Ein in den Beiträgen porträtierter Geschäftsmann, der sich in ein «schlechtes Licht» gerückt sah, hatte gegen die Sendungen erfolglos Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz UBI eingereicht. Diese hielt indes fest, die umstrittenen Sendungen hätten die Programmbestimmungen nicht verletzt. Das Bundesgericht hat den UBI-Entscheid nun vollumfänglich bestätigt und die Beschwerde des Geschäftsmannes abgewiesen. Die seit Jahren von Konsumentenorganisationen beanstandeten Geschäftspraktiken von Registerfirmen sei nicht nur am Beispiel des Geschäftsmannes dargestellt worden. Und die Zuschauenden hätten erkennen können, dass der Kassensturz die Praktiken «in der Branche generell» hinterfragen wollte.
Donnerstag
19.07.2007