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Dienstag
14.11.2006

Der Konsumentenschutz im telefonischen und elektronischen Geschäftsverkehr soll verbessert werden. Die Rechtskommission des Ständerats hat zwei entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge gegeben. Heute können nur Haustürgeschäfte widerrufen werden. Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP/BE) und Ständerat Pierre Bonhôte (SP/NE) fordern in ihren parlamentarischen Initiativen, dass künftig auch über Internet und das Telefon abgewickelte Geschäfte widerrufen werden können.

Bei den Konsumentenschutzorganisationen gingen täglich Beschwerden von Personen ein, die sich über das aggressive Vorgehen der Telefonverkäufer beklagten und es im Nachhinein bereuten, dass sie sich überrumpeln liessen, stellen Sommaruga und Bonhôte fest. Oft werde die Kundschaft auch mit der Behauptung konfrontiert, einem Handelsgeschäft zugestimmt zu haben, obwohl dies nicht zutreffe oder höchstens der Entgegennahme einer Offerte zugestimmt worden sei. Um diesen Missbräuchen einen Riegel zu schieben, soll das Obligationenrecht angepasst werden.