Etappensieg für die Gewerkschaft Kommunikation: Nach monatelangem Konflikt mit dem Telecomanbieter Orange hat die Gewerkschaft vor Gericht in 21 von 24 Fällen Recht bekommen. Doch der Kampf um eine Sozialpartnerschaft geht weiter. Allein das Arbeitsgericht in Lausanne entschied am 3. August in 19 Fällen zugunsten der Gewerkschaft Kommunikation, wie Gewerkschaftsvertreter am Dienstag vor den Medien ausführten. Zudem wurde Orange zur Zahlung von Lohnrückständen von mehreren Tausend Franken bis auf das Jahr 2000 zurück verurteilt.
Gegenseitige Klagen waren im Nachgang zum Streik bei Orange im Februar 2003 eingereicht worden. Die Gewerkschaft Kommunikation klagte gegen die Fichierung von Angestellten und Verletzung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Orange ihrereseits ging gegen Gewerkschaftsvertreter wegen Hausfriedensbruchs gerichtlich vor. Doch die Lage auf dem Schweizer Telekommunikationsmarkt bleibt für die Gewerkschaft unbefriedigend. Kritisiert wird, dass bei der Erteilung der Konzessionen nur die technischen, nicht aber die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen geprüft werden.
Hier ist laut Gewerkschaft das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) gefordert. «Gemäss Fernmeldegesetz müssen die Anbieter von Fernmeldediensten die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten. Aber dem Bakom fehlt es offenbar am Willen, diese Bestimmungen durchzusetzen», sagte Gewerkschafts-Vize Alain Carrupt.
Dienstag
10.08.2004